Bild: Volvo

KNOW-HOW:
Hauptuntersuchung

KNOW-HOW: Hauptuntersuchung

HU: Mit der Zeit gehen

Experten sind sich einig, dass die Prüfvorgaben für Fahrassistenzsysteme bei der HU ausgeweitet werden müssen. „Bei den wiederkehrenden Prüfungen muss man sich stärker auf Funktion und Wirkung der Assistenzsysteme konzentrieren und nicht nur auf eine Sichtprüfung und das Auslesen des Fehlerspeichers“, betont Goebelt. Aktuelle Untersuchungen und Marktbeobachtungen zeigen, dass zum Beispiel verschleißende oder verstellte Sensoren die Funktionen von FAS beeinflussen können, ohne dass die Eigendiagnose des Fahrzeugs dies erkennt … weiterlesen? PDF klicken!

Die Fahrzeugtechnik entwickelt sich mit Blick auf Assistenzsysteme, Digitalisierung und E-Mobilität dramatisch schnell. Die Hauptuntersuchung (HU) muss hier Schritt halten. Eine Analyse des Status quo und ein Blick in die mögliche Zukunft der HU.

Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Ereignisdatenspeicher oder Müdigkeitswarner: Diese und weitere Fahrassistenzsysteme (FAS) sind seit dem Jahr 2024 für neue Lkw Pflicht. Nicht verpflichtend ist dagegen eine echte Funktions- und Wirkungsprüfung bei der Hauptuntersuchung, um sicherzustellen, dass die Systeme einwandfrei arbeiten. „Die Fahrer vertrauen auf eine fehlerfreie Funktion der Assistenzsysteme und erwarten, dass sie bei ihren Fahraufgaben entlastet werden“, sagt Richard Goebelt, Leiter des Fachbereichs Fahrzeug und Mobilität im TÜV-Verband. „Deshalb müssen wir gewährleisten, dass die Systeme über den gesamten Lebenszyklus des Fahrzeugs in ihrer Funktion und Wirkung erhalten bleiben. Das erreichen wir nur mit einer regelmäßigen unabhängigen Prüfung.“

PDF: Fachbeitrag rund um die HU

1. LICHTTECHNIK

Sie sind der Klassiker bei den festge-stellten Mängeln. Was erlaubt ist und und wie man sich vorbereiten kann.


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2. INTERVIEW

Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV) zu den Ergebissen und Trends des TÜV-Report Nutzfahrzeuge 2021

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FAHRASSISTENZSYSTEME

Sie sollen den Fahrer entlasten und andere Verkehrsteilnehmer schützen. Was demnächst zur Pflicht wird.


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2.

LICHTTECHNIK

Sie sind der Klassiker bei den festge-stellten Mängeln. Was erlaubt ist und und wie man sich vorbereiten kann.


2.

LICHTTECHNIK

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LICHTTECHNIK

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1.

1. LICHTTECHNIK

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1. LICHTTECHNIK

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1. LICHTTECHNIK

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KNOW-HOW: Fahrerlaubnis

KNOW-HOW: Fahrerlaubnis

Bild: DAF

Fahrerlaubnis: Ein Leben lang lernen

Bis zu 8.000 Euro für den CE-Schein

Je nach Fahrschule und Vorerfahrung belaufen sich die Kosten für eine CE-Fahrerlaubnis auf 3.000 bis 5.000 Euro. Hinzu kommen Kosten für 140 Stunden Theorie und die IHK-Prüfung bei einer beschleunigten Grundausbildung im Rahmen der Berufskraftfahrer-Qualifikation in Höhe von 1.500 bis 3.000 Euro. „Das wird meines Erachtens auch nicht wesentlich günstiger“, sagt die Verkehrssicherheitsexpertin. „Inflation sowie hohe Wartungs- und Personalkosten seitens der Fahrschulen lassen sich kaum beeinflussen … weiterlesen? PDF klicken!

Aktuell wird über Führerscheinkosten und Nichtbestehensquoten bei der Fahrausbildung diskutiert. In der Klasse C/CE scheint die Motivation hoch, denn es fallen wenige durch. Das Thema Kosten für die Fahrerlaubnis ist aber auch für Berufseinsteiger durchaus relevant, eine Lösung jedoch schwierig.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hat mit seiner Ankündigung, die geplante Novelle der Fahrerlaubnis-Ausbildungsverordnung nachschärfen zu wollen, für Aufmerksamkeit gesorgt. Vor allem der Pkw-Führerschein soll billiger werden. Doch sowohl bei den Führerscheinen der Klasse B als auch bei den Fahr­erlaubnisklassen C/CE dürfte das nicht ganz einfach werden. „Es gibt nicht nur eine Stellschraube, an der man drehen müsste, damit die Fahrausbildung günstiger wird“, sagt Fani Zaneta, Referentin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. „Ich glaube, hier werden Erwartungen geweckt, die nur schwer zu erfüllen sind.“

PDF: Expertenartikel zum Thema Fahrerlaubnis

LICHTTECHNIK

KNOW-HOW: E-Antrieb

Bild: Scania

E-Antrieb: Umstieg in Sicht?

Eine Frage der Wirtschaftlichkeit

TÜV-Report sprach mit Manuel Hagemann, Spezialist für E-Mobilität bei TÜV NORD. „Wenn wir über den Markthochlauf philosophieren, müssen wir unterscheiden zwischen politischen Vorgaben und steigenden Zulassungszahlen aufgrund der wirtschaftlichen Komponente“, so Hagemann. „Ich glaube, für viele Entscheidungsträger im Nutzfahrzeugsegment steht vorwiegend die Wirtschaftlichkeit im Fokus.“ Und dann ist da noch die Technik: „Abgesehen davon stellt sich die Frage, ob batterieelektrischer Lkw, Brennstoffzellen-Truck oder Wasserstoffverbrenner, denn dieser könnte aufgrund der niedrigen CO2-Emissionen ebenfalls in zukünftigen Flotten als ‚emissionsfreies Fahrzeug‘ gelten. Zumindest kommen aktuell einzelne Erprobungsfahrzeuge auf die Straße. Da ist die Frage – wie beim batterieelektrischen Fahrzeug: Wie hoch sind meine Betriebskosten? … weiterlesen? PDF klicken!

Der Hochlauf der E-Mobilität geht langsam voran. Zwar haben Hersteller inzwischen Elektromodelle im Angebot, aber der Betrieb von E-Lkw muss vor allem wirtschaftlich sein.

Die Klimaziele stehen, das Angebot wird größer. Dennoch geht der Markthochlauf eher gemächlich voran – auch wenn zahlreiche Produktankündigungen etwas anderes vermuten lassen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt lag der Bestand an E-Lkw Anfang 2025 bei rund 92.300, das sind 17 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Im ersten Halbjahr 2025 wurden rund 11.500 reine Elektro-Lkw neu zugelassen – ein Plus von 21 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der E-Anteil an den Neuzulassungen lag in diesem Zeitraum bei acht Prozent.

PDF: Expertenartikel zur E-Mobilität

LICHTTECHNIK

KNOW-HOW:

Autonomes Fahren

Bild: MAN

Es geht auch ohne Fahrer

Sensortechnik in der HU prüfen

Auch wenn Autonomes Fahren im Level 4 oder gar Level 5 (Autonomes Fahren komplett ohne menschliches Zutun) noch kein Allgemeingut ist, basiert es dennoch auf aktueller Sensortechnik und damit auf der bereits jetzt in den Fahrzeugen verbauten Technik zum Betrieb der vorgeschriebenen Fahrassistenzsysteme. Mit Einführung dieser Systeme arbeitet die EU auch an Regularien, wie diese Systeme künftig bei einer Hauptuntersuchung überprüft werden müssen. Die jüngste Weichenstellung erfolgte durch die neue HU-Richtlinie, die aktuell in Brüssel verhandelt wird. Derzeit wird im Rahmen der Haupt­untersuchung über den HU-Adapter und die OBD-Schnittstelle geprüft, ob die verbauten Assistenzsysteme tatsächlich vorhanden sind und ob dafür Fehlermeldungen vom Fahrzeug generiert wurden ... weiterlesen? PDF klicken!

Bereits heute fahren die ersten Lkw autonom im öffentlichen Verkehr – überwacht von menschlichen Fahrern, die eingreifen können. Allenfalls von Tele-Fahrern kontrolliert, zeigt die Technik schon jetzt ihr volles Potenzial.

„Ich arbeite in verschiedenen Arbeitskreisen und gewinne den Eindruck, dass in den Hub-to-Hub-Verkehren die ersten autonom fahrenden Nutzfahrzeuge langsam in die Praxis kommen“, sagt Frank Schneider, Referent im Fachbereich Fahrzeug & Mobilität des TÜV-Verbands in Berlin. Seine Einschätzung wird gestützt von Versuchen wie dem ATLAS-L4-Projekt, in dem MAN mit Entwicklungspartnern wie TÜV SÜD Level-4-Fahrten auf Autobahnen durchführt oder schon eine Genehmigung dafür erhalten hat.

PDF: Expertenartikel rund um Autonomes Fahren

Herausgeber des TÜV-Report Nutzfahrzeuge ist der TÜV-Verband e. V., die Interessenvertretung der Technischen Überwachungsvereine mit Sitz in Berlin und Brüssel. Der Verband repräsentiert die TÜV-Unternehmen in Deutschland und weitere Mitglieder, die unabhängige Prüfdienstleistungen erbringen. www.tuev-verband.de

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LICHTTECHNIK

Der vollständige TÜV-Report Nutzfahrzeuge 2025 zum Download

Lesen Sie jetzt Teil 3 des Reports:

DATEN & ZAHLEN – die HU-Ergebnisse sortiert nach Modellen, Marken und Gewichtsklassen.

Bild: Ford

Der TÜV-Report Nutzfahrzeuge 2023 erscheint im Verlag Heinrich Vogel, Springer Fachmedien München GmbH.
Herausgeber: Verband der TÜV e. V. / Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied: Dr. Joachim Bühler. Friedrichstraße 136, 10117 Berlin. www.vdtuev.de
Beirat: Christian Egger (TÜV SÜD), Roger Eggers (TÜV NORD), Richard Goebelt (TÜV-Verband), Ralf Horstmann (TÜV Rheinland), Andreas Neumann (TÜV Thüringen), Frank Schneider (TÜV-Verband), Peter Schnoor (TÜV Hessen), Maurice Shahd (TÜV-Verband)

Der TÜV-Report Nutzfahrzeuge erscheint im Verlag Heinrich Vogel, Tecvia Media GmbH. Herausgeber: TÜV-Verband e. V., Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied Dr. Joachim Bühler, Friedrichstraße 136, 10117 Berlin. www.tuev-verband.de

Beirat TÜV-Report Nutzfahrzeuge: Christian Egger (TÜV SÜD), Michaela Figer (TÜV Rheinland), Mathias Gleichmann (TÜV NORD), Richard Goebelt (TÜV-Verband), Andreas Neumann (TÜV Thüringen), Frank Schneider (TÜV-Verband), Peter Schnoor (TÜV Hessen), Maurice Shahd (TÜV-Verband)